Die Öffnung des Arbeitsmarktes
1. Aufl. 2011
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S. 32Öffnung des Arbeitsmarktes mit - Auslaufen der Übergangsregelungen
1. Einleitung
Die siebenjährige Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit in bestimmten geschützten Wirtschaftssektoren endete für die 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn (EU-8) mit . Staatsangehörige der EU-8-Mitgliedstaaten genießen seit volle Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Gegenüber Rumänien und Bulgarien soll das Übergangsarrangement zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und zur Dienstleistungsfreiheit in den geschützten Bereichen noch bis weitergelten.
Mit der AuslBG-Novelle werden die Übergangsregelungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien eingeschränkt und somit an die Arbeitsmarktöffnung für die EU-8-Mitgliedstaaten angepasst.
2. Die Umsetzung der Übergangsregelungen in Österreich
Im Zuge der beiden EU-Erweiterungen 2004 und 2007 haben sich die 15 alten und die zwölf neuen Mitgliedstaaten in den Verhandlungskapiteln „Freier Personenverkehr“ und „Freier Dienstleistungsverkehr“ auf ein Übergangsarrangement geeinigt. Diesen Übergangsregelungen zufolge hat jeder der alten Mitgliedstaaten ...