Die Öffnung des Arbeitsmarktes
1. Aufl. 2011
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S. 1Vorwort
Die siebenjährige Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit (in bestimmten geschützten Wirtschaftssektoren), die sich Österreich und Deutschland für die Mitgliedstaaten, die der EU am beigetreten sind (EU-8-Staaten) ausbedungen haben, ist mit ausgelaufen. Diese Öffnung der Ostgrenzen bringt massive Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht mit sich:
Auch Arbeitnehmer aus den EU-8-Mitgliedstaaten (und deren Angehörige) sind damit automatisch vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen und benötigen somit keine Bewilligung, um in Österreich arbeiten zu können.
Die volle Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit bewirkt auch Liberalisierungen für nach Österreich entsandte bzw überlassene Arbeitnehmer.
Als flankierende Maßnahme wurden gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSDB-G) beschlossen. Das LSDB-G sieht unter anderem eine behördliche Kontrolle der tatsächlichen Auszahlung von Mindestlöhnen vor und soll vor allem verhindern, dass kollektivvertraglich festgesetzte Löhne unterlaufen werden. Die bereits mit in Kraft getretenen Maßnahmen zur Bekämpfung v...