ASoK-Spezial Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
1. Aufl. 2016
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4. Haftungsbestimmungen
4.1. Die Bürgenhaftungen im LSD-BG
Das LSD-BG enthält drei gesetzliche Bürgschaftshaftungen, die jeweils dem in Österreich beschäftigten AN eine Sicherung seines Entgeltanspruchs bringen; diese Haftungen sind:
§ 8 LSD-BG (bisher § 7a Abs 2 AVRAG): Haftung bei Einsatz von aus Drittstaaten entsandten AN (dazu näher unter 4.2.).
§ 9 LSD-BG: Haftung für entsandte oder grenzüberschreitend überlassene AN, die Bauarbeiten erbringen (dazu näher unter 4.3.).
§ 10 LSD-BG: Haftung für AN, die von Subunternehmern, die bei der Erfüllung eines öffentlichen Auftrags eingesetzt werden und dem öffentlichen Auftraggeber nicht bekannt gegeben wurden (dazu näher unter 4.4.).
Die Bürgschaft ist an sich ein Vertrag, mit dem sich der Bürge zur Befriedigung des Gläubigers verpflichtet, wenn der Schuldner („Hauptschuldner“) nicht erfüllt ( § 1346 S. 34Abs 1 ABGB). Bei der gesetzlichen Bürgschaft ersetzt das Gesetz die Vertragsabrede, weshalb sich der Umfang der Haftung direkt aus dem Gesetz ergibt. Das LSD-BG sieht in allen Fällen die Haftung als Bürge und Zahler (§ 1357 ABGB) vor; hier kann der Gläubiger frei wählen, ob er den Bürgen oder den Hauptschuldner belangen möchte. Ansonsten sind abe...