ASoK-Spezial Die neue Mindestentgeltkontrolle
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
4. Was ist strafbar?
4.1. Allgemeines zu Verwaltungsübertretungen
Das VStG verwendet den Begriff Verwaltungsübertretung (§ 1 Abs. 1 VStG), ohne ihn näher zu definieren. Ausgangspunkt der Verwaltungsübertretung ist der Tatbestand, der in einem Gesetz abstrakt umschrieben ist.
Der Einleitungssatz des § 7i Abs. 5 AVRAG lautet:
„Wer als Arbeitgeber/in einen/e Arbeitnehmer/in beschäftigt oder beschäftigt hat, ohne ihm/ihr zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt [...] zu leisten, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe zu bestrafen. [...]“
Diese Beschreibung ist der Tatbestand, da es sich um eine generell-abstrakte Anordnung handelt, die sich an jeden AG richtet.
Der Sachverhalt ist unter diesen Tatbestand zu subsumieren. Dh, es ist zu prüfen, ob eine bestimmte subjektiv-konkrete Handlung dem generell-abstrakt umschriebenen Tatbild entspricht. Ob es weitere Elemente gibt, die die Strafbarkeit ausschließen, ist bei diesem ersten Prüfschritt ohne Bedeutung.
Der AG Huber bezahlt dem AN Müller einen Monatslohn von 1.800 €, obwohl der KollV einen von 2.000 € vorsieht.
Di...