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Wiesinger

ASoK-Spezial Die neue Mindestentgeltkontrolle

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3249-0

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Dokumentvorschau
ASoK-Spezial Die neue Mindestentgeltkontrolle (1. Auflage)

2. Wo gilt die Mindestentgeltkontrolle?

2.1. Geltung nur im Arbeitsrecht

2.1.1. Charakteristik des Arbeitsvertrags

Die Strafbestimmungen des § 7i AVRAG richten sich gegen den AG, teilweise auch gegen den Beschäftiger und den Überlasser, wobei letzterer hinsichtlich der überlassenen AN als arbeitsrechtlicher AG verantwortlich ist (dazu näher unter 2.1.3.). In allen Fällen ist somit unbedingte Voraussetzung für die Anwendbarkeit der LSDB-Strafbestimmungen, dass ein Arbeitsvertrag zum unterentlohnten AN besteht. Seine Definition in § 1151 Abs. 1 ABGB lautet: „Wenn jemand sich auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet, so entsteht ein Dienstvertrag; wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt, ein Werkvertrag.“ Das ABGB folgt hier noch (ebenso wie das ASVG) einer älteren Begrifflichkeit und spricht von Dienstvertrag, während neuere Gesetze den Begriff Arbeitsvertrag verwenden; einen inhaltlichen Unterschied zwischen den beiden Begriffen gibt es allerdings nicht.

Bei der Beurteilung des Vertragstyps kommt es nicht auf die Bezeichnung durch die Parteien an, sondern auf den Inhalt des Vertrags. Letztlich kommt es nicht einmal darauf an, was die Parteien vorgeben, vereinbart zu ...

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