ASoK-Spezial AZG Neu
1. Aufl. 2018
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S. 56Anhang 2: Parlamentarische Materialien
Begründung
Allgemeiner Teil
Das Regierungsprogramm 2017–2022 enthält das Bekenntnis zu einer flexiblen Arbeitsgestaltung, die es ermöglichen soll, das Arbeitszeitvolumen besser an die Auftragslage anpassen zu können und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit zu gewährleisten.
Wichtig ist dabei die Beibehaltung der gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit. Kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit sollen unberührt bleiben. Vorgesehen ist daher eine Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Arbeitszeitgesetze, die unter anderem folgende Maßnahmen beinhalten soll:
Erweiterung des Ausnahmekatalogs im Geltungsbereich. Neben leitenden Angestellten sollen auch „sonstige Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis“ sowie „Arbeitskräfte, die Familienangehörige sind“ ausgenommen werden
Mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag
Anhebung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei Gleitzeit auf zwölf Stunden
Erleichterter Zugang zu Sonderüberstunden nach § 7 Abs. 4 AZG
Anhebung der Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 S...