ASoK-Spezial Ältere Arbeitnehmer
1. Aufl. 2016
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S. 738. Altersteilzeit
8.1. Einleitung
Ein Arbeitgeber, der ältere Arbeitnehmer beschäftigt, die ihre Arbeitszeit reduzieren, und diesen einen Lohnausgleich gewährt, hat gem § 27 Abs 1 AlVG Anspruch auf Altersteilzeitgeld. Da die Modalitäten für die Altersteilzeit (bzw das Altersteilzeitgeld) im Laufe der Zeit mehrfach geändert wurden, existieren – aufgrund von Übergangsbestimmungen – mehrere parallele Modelle mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Je nach Laufzeitbeginn der Altersteilzeit bestehen somit verschiedene gesetzliche Varianten. Da sich die meisten Übergangsregelungen auf Vereinbarungen beziehen, die bereits vor langer Zeit geschlossen wurden, sind diese aber unter Gesichtspunkten der Praxisrelevanz nur mehr von geringem Interesse, da ihnen mittlerweile lediglich ein schmaler Anwendungsbereich verbleibt. Hier wird daher lediglich die aktuelle Rechtslage dargestellt und kurz auf aufgrund von Übergangsbestimmungen bestehende Abweichungen, die noch von praktischem Interesse sind, hingewiesen.
Laufende Altersteilzeitvereinbarungen sind nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit an sich abänderbar (zB Anpassung an eine gesetzliche Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Alters...