ASoK-Spezial Ältere Arbeitnehmer
1. Aufl. 2016
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S. 131. Einleitung
1.1. Eingrenzung der Themenstellung
Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer weist zahlreiche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Facetten auf. Dabei ist zunächst zu klären, was idZ unter dem Begriff „älterer Arbeitnehmer“ verstanden wird. Mangels gesetzlicher Definition ist dies letztlich eine Frage der sprachlichen Konvention. Im Allgemeinen wird dabei auf die Vollendung des 50. Lebensjahres abgestellt; bisweilen (insb was die mit der Erhöhung des Schwierigkeitsgrades der Vermittelbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einhergehende Erleichterung des Zugangs zu Förderungen betrifft) wird bei Männer aber auch bereits die Vollendung des 45. Lebensjahres als maßgebliche Altersgrenze betrachtet. Daran zeigt sich, dass nicht alle für ältere Arbeitnehmer geltenden bzw in Betracht kommenden Besonderheiten auf ein einheitliches Lebensalter abstellen und auch Differenzierungen zwischen den Geschlechtern möglich sind.
1.2. Behandelte Bereiche
Zielsetzung des vorliegenden Werkes ist es, dem Leser einen Überblick über die für ältere Arbeitnehmer geltenden arbeits- bzw sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten zu verschaffen. Dies macht es bisweilen erforderlich, auch die...