ABC der Gestaltung und Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) im Unternehmen
1. Aufl. 2008
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S. 4713. Das Interne Kontrollsystem im Zahlungsverkehr
13.1. Kassa
Die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit ist im Zahlungsverkehr besonders bedeutsam. Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften stellen hohe Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassaführung. Der Grad der Ordnungsmäßigkeit im Kassenverkehr wird häufig als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung angesehen.
So kann es anlässlich einer finanzbehördlichen Betriebsprüfung zur Verwerfung der gesamten Buchführung kommen. Zum Beispiel, wenn die Kassabucheintragungen nicht chronologisch durchgeführt werden und es dadurch wiederholt zu Kassabuchminusbeständen kommt.
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Kassabuchführung sind, dass
jeder Kassenbewegung ein Beleg zu Grunde liegt
alle Kassenbelege gut leserlich und inhaltlich so angefertigt sind, dass Irrtümer ausgeschlossen sind
die Eintragungen in das Kassabuch, wenn keine Registrierkasse vorliegt, chronologisch und tagfertig vorgenommen wird
alle Eintragungen Zeile für Zeile erfolgen und keine Zeilen ausgelassen werden und falsche Eintragungen so gestrichen werden, dass die Fehleintragung noch lesbar ist
die vorgesehenen Vordrucke verwendet werden
die nochmalige ...