ABC der Gestaltung und Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) im Unternehmen
1. Aufl. 2008
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S. 3910. Das Interne Kontrollsystem in der Anlagenverwaltung
Für die Anlagenverwaltung empfiehlt sich schon bei mittleren Unternehmensgrößen eine eindeutige schriftliche Regelung für die Anschaffung von Anlagegütern. Das sollte schon mit einem Investitionsplan, einer Investitionsrechnung, einem Investitionsantrag und dem vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren beginnen.
Der VS/GF muss Pläne für die Wartung und Instandhaltung der Anlagen, insbesondere der präventiven Instandhaltung aufstellen lassen und darauf achten, dass diese auch eingehalten werden.
Bei Ausscheidung eines Anlagegutes ist Folgendes zu beachten:
die Zuständigkeit, wer über die Ausscheidung der Anlage entscheiden darf, ist festzulegen
die bestmögliche Verwertung (Verkauf, Eintausch, Verschrottung) der auszuscheidenden Anlagen ist sicherzustellen; hierbei ist das Vier-Augen-Prinzip zu beachten
die vollständige Erfassung von Anlagenabgängen kann vom IKS dadurch gewährleistet werden, dass Abläufe installiert werden, die zur zwingenden Meldung an das Rechnungswesen führen
die Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus Anlagenabgängen müssen in der Finanzbuchhaltung separat und somit ersichtlich verbucht werden.
Es muss sichergestellt ...