MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 6 NES-Pflicht
ErRV 2322 BlgNR 27. GP 25
Zu § 6 (NES-Pflicht)
Zu Abs. 1
Gemäß Abs. 1 soll eine NES-Pflicht dem Grunde nach eintreten, wenn der Effektivsteuersatz einer Unternehmensgruppe für die in Österreich gelegenen Geschäftseinheiten für ein Geschäftsjahr weniger als der Mindeststeuersatz (15 %) beträgt. Die Ermittlung des inländischen Effektivsteuersatzes der Unternehmensgruppe hat dabei gemäß § 46 Abs. 1 für sämtliche in Österreich gelegene Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe zu erfolgen („jurisdictional blending“). Liegt der Effektivsteuersatz einer Unternehmensgruppe in einem Geschäftsjahr unter dem Mindeststeuersatz, soll die gemäß § 76 abgabepflichtige Geschäftseinheit der NES unterliegen; d.h. die gesamte NES von einer einzigen nach Maßgabe von § 76 zu bestimmenden Geschäftseinheit geschuldet werden (vgl. dazu die Erläuterungen zu § 76).
Zu Abs. 2
Abs. 2 soll die Höhe der von der abgabepflichtigen Geschäftseinheit gemäß Abs. 1 zu entrichtenden NES regeln. Der geschuldete Betrag soll dabei stets dem gemäß § 47 für das betroffene Geschäftsjahr für Österreich insgesamt berechneten Ergänzungssteuerbetrag entsprechen (vgl. zur Berechnung des Ergänzungssteuerbetrages die Erlä...