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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg)

MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4963-4

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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) - MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

§ 5 Standort einer Geschäftseinheit

Valentin Bendlinger

ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 23

Zu § 5 (Standort einer Geschäftseinheit)

§ 5 soll Art. 4 der Richtlinie umsetzen. Er dient der Bestimmung des Standorts einer Geschäftseinheit (§ 2 Z 2) für Zwecke dieses Bundesgesetzes.

Zu Abs. 1

Abs. 1 soll den Standort einer Einheit, die keine transparente Gesellschaft ist, bestimmen. Der Standort einer solchen Einheit bestimmt sich in Übereinstimmung mit Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie auf Basis von nicht abschließend aufgezählten Kriterien. Beispielhaft soll Abs. 1 den Ort der Geschäftsleitung und den Gründungsort als häufig im innerstaatlichen Recht verschiedenster Steuerhoheitsgebiete auffindbare Kriterien nennen. In diesem Sinne soll die Wortfolge „oder ähnlicher Kriterien“ in Abs. 1 indizieren, dass etwa der Sitz oder die Eintragung einer Geschäftseinheit in ein öffentliches Register relevante Kriterien darstellen sollen.

Eine Geschäftseinheit ist für Zwecke dieses Bundesgesetzes in Österreich gelegen, wenn sie ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung (§ 27 BAO) in Österreich hat.

Zu Abs. 2

Abs. 2 bezieht sich auf transparente Einheiten. Ist die transparente Einheit die oberste Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe oder ist...

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