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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg)

MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4963-4

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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) - MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

§ 2 (Z 30–Z 32) Begriffsbestimmungen

Eric Coenen/Thomas Frenkenberger/Bence Péter Komár

ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 5

Zu § 2 (Begriffsbestimmungen)

Zu Z 30

Z 30 soll den Begriff „Investmenteinheit“ (Art. 3 Z 30 der Richtlinie) definieren. Vom Begriff Investmenteinheit umfasst sind gemäß lit. a Investmentfonds (Z 31), Immobilieninvestmentvehikel (Z 32) und Versicherungsinvestmenteinheiten (Z 46).

Vom Begriff Investmenteinheit soll gemäß lit. b ebenso eine Einheit umfasst sein, die unmittelbar oder über eine Kette solcher Einheiten zu mindestens 95 % im Eigentum eines Investmentfonds (Z 31), eines Immobilieninvestmentvehikels (Z 32) oder einer Versicherungsinvestmenteinheit (Z 46) steht und die ausschließlich oder fast ausschließlich dazu dient, für diese Einheiten Vermögenswerte zu halten oder Gelder zu veranlagen (siehe zu dieser tätigkeitsbezogenen Voraussetzung bereits die Erläuterungen zur gleichlautenden Bestimmung in § 4 Abs. 1 Z 7 lit. a).

Umfasst sollen gemäß lit. c. außerdem Einheiten sein, die zu mindestens 85 % ihres Werts im Eigentum eines Investmentfonds (Z 31), eines Immobilieninvestmentvehikels (Z 32) oder einer Versicherungsinvestmenteinheit (Z 46) stehen, sofern sie ihre gesamten Erträge im Wesentlichen aus ausgenommenen Divi...

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