MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 83 Verweis auf andere Bundesgesetze
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 140
Zu § 83 (Verweis auf andere Bundesgesetze)
In § 83 soll eine generelle Verweisbestimmung auf andere Bundesgesetze verankert werden.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Übersicht und systematische Einordnung | |
II. | Grundlagen in Richtlinie und Modellregeln | |
III. | Verhältnis zu anderen Vorschriften |
I. Übersicht und systematische Einordnung
1
Wird im MinBestG auf Bestimmungen aus anderen Bundesgesetzen verwiesen, so sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden (dynamischer Verweis).
II. Grundlagen in Richtlinie und Modellregeln
2
Weder in den GloBE-MR noch im GloBE-Komm existieren Aussagen zur Frage, wie Verweise auf andere Gesetze zu verstehen sind. Ebenso wenig ist das im Hinblick auf die MinBestRL der Fall.
III. Verhältnis zu anderen Vorschriften
3
Verweise auf andere Bundesgesetze finden sich etwa in § 77 Abs 1 (Verweis auf die BAO) und in § 44 Abs 5 (Verweis auf das EStG).