MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 81 SES-Befreiung multinationaler Unternehmensgruppen in der Anfangsphase ihrer internationalen Tätigkeit
ErlRV BlgNR 27. GP 138
Zu § 81 (SES-Befreiung multinationaler Unternehmensgruppen in der Anfangsphase ihrer internationalen Tätigkeit)
Dieser Paragraph soll Art. 49 Abs. 2 der Richtlinie bzw. Art. 9.3 der GloBE-Mustervorschriften umsetzen.
Zu Abs. 1
Nach diesem Absatz soll die SES einer multinationalen Unternehmensgruppe in den ersten fünf Jahren der Anfangsphase der internationalen Tätigkeit der multinationalen Unternehmensgruppe mit null angesetzt werden. Diese Bestimmung verdrängt als speziellere Norm die allgemeinen Bestimmungen zur Berechnung des Effektivsteuersatzes und des Ergänzungssteuerbetrages. Dies bedeutet, dass die Unternehmensgruppe nicht verpflichtet ist, den Effektivsteuersatz oder den Ergänzungssteuerbetrag ihrer Geschäftseinheiten, der ohne diese Bestimmung zu ermitteln gewesen wäre, zu berechnen (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 9.3.1, Rz 16).
Zu Abs. 2
Dieser Absatz sieht zwei Kriterien vor, anhand derer zu bestimmen ist, ob eine multinationale Unternehmensgruppe als in der Anfangsphase ihrer internationalen Tätigkeit gelten soll. Die Anwendbarkeit der Befreiung von de...