MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 80 Steuerattribute des Übergangsjahres
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 136
Zu § 80 (Steuerattribute des Übergangsjahres)
§ 80 soll Übergangsregelungen betreffend die Berücksichtigung bestimmter Steuerattribute vorsehen, wenn eine Unternehmensgruppe erstmalig in den Anwendungsbereich der GloBE-Vorschriften fällt (Übergangsjahr). Durch diese Regelung sollen vorhandene latente Steueransprüche (insbesondere aufgrund von Verlustvorträgen) beim Eintritt in das GloBE-Regime nutzbar gemacht werden, um eine Verzerrung bei der Ermittlung des Effektivsteuersatzes zu vermeiden (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 9.1, Rz 4). Die Regelung setzt Art. 47 der Richtlinie um, der auf Art. 9.1 der GloBE- Mustervorschriften basiert. Sie berücksichtigt auch die vom Inclusive Framework am angenommenen Verwaltungsleitlinien zur Administration der GloBE-Mustervorschriften betreffend Art. 9.1.
Zu Abs. 1
Abs. 1 erster Satz soll entsprechend Art. 47 Abs. 2 der Richtlinie bzw. Art. 9.1.1 der GloBE-Mustervorschriften vorsehen, dass die Unternehmensgruppe bei der Bestimmung des Effektivsteuersatzes für ein Steuerhoheitsgebiet in einem Übergangsjahr (Abs. 6) alle (aktiven und passiven) latente Steuern im Übergangsja...