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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg)

MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4963-4

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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) - MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

§ 78 Zuständigkeit

Florian Fiala/Michael Gleiss

ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 136

Zu § 78 (Zuständigkeit)

Für die Erhebung der Mindeststeuer soll das Finanzamt für Großbetriebe zuständig sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die gemäß § 61 Abs 1 Z 3 BAO zuständige Abgabebehörde auch für die Erhebung der Mindeststeuer zuständig ist.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Übersicht und systematische Einordnung
1
II.
Grundlagen in Richtlinie und Modellregeln
2
III.
Verhältnis zu anderen Vorschriften
3
IV.
Kommentierung
4, 5

I. Übersicht und systematische Einordnung

1

§ 78 regelt die Zuständigkeit des FA für Großbetriebe für die Erhebung der Mindeststeuer.

II. Grundlagen in Richtlinie und Modellregeln

2

Weder in den GloBE-MR noch im GloBE-Komm finden sich Vorgaben zur Regelung der Zuständigkeit. Ebenso wenig ist das im Hinblick auf die MinBestRL der Fall.

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

3

Die Zuständigkeit des FA für Großbetriebe wird neben § 78 auch noch an anderen Stellen im MinBestG ausdrücklich angeführt. Zu nennen sind § 52 Abs 3 TS 2, § 69 Abs 1 und 3, § 70 Abs 2, § 74 Abs 3, § 76 Abs 5, § 77 Abs 3 und § 81 Abs 4.

IV. Kommentierung

4

Für die Erhebung der Mindeststeuer ist das FA für Großbetriebe zuständig. Den Erläuterungen zufolge wird dadurch sicherg...

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