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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg)

MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4963-4

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Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) - MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz

§ 71 Sondervorschrift für Mehrmüttergruppen

Valentin Bendlinger/Michael Hubmann/Jürgen Romstorfer

ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 131

Zu § 71 (Sondervorschrift für Mehrmüttergruppen)

Dieser Paragraph soll Art. 37 Abs. 7 der Richtlinie bzw. Art. 6.5.1.g der GloBE-Mustervorschriften umsetzen und für Mehrmüttergruppen (§ 62) hinsichtlich des Mindeststeuerberichts eine Sondervorschrift darstellen. Alle obersten Muttergesellschaften einer Mehrmüttergruppe sollen nach Abs. 1 verpflichtet sein, einen Mindeststeuerbericht einzureichen.

Abs. 2 sieht eine Ausnahme von dieser Regel vor, wenn die obersten Muttergesellschaften eine einzige als berichtspflichtig benannte Einheit benennen (§ 2 Z 45) und das Steuerhoheitsgebiet, in dem die benannte Einheit gelegen ist, für das Geschäftsjahr mit Österreich ein in Kraft befindliches anerkanntes Abkommen zwischen den zuständigen Behörden geschlossen hat, das eine ausdrückliche Verpflichtung zum automatischen Austausch von Mindeststeuerberichten enthält. Diese Einheit kann eine oberste Muttergesellschaft oder eine andere Geschäftseinheit der Mehrmüttergruppe sein.

Nach Abs. 3 soll die Grundregel des § 69 Abs. 1, wonach jede in Österreich gelegene Geschäftseinheit im Sinne des § 69 Abs. 1 verpflichtet ist, einen Minde...

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