MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 70 Entfall der Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 130
Zu § 70 (Entfall der Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit)
Zu Abs. 1
Gemäß Abs. 1 sollen alle inländischen Geschäftseinheiten (einschließlich der benannten örtlichen Einheit gemäß § 69 Abs. 2) von der Pflicht zur Einreichung eines Mindeststeuerberichts befreit sein, wenn der Mindeststeuerbericht von der obersten Muttergesellschaft oder einer von der Unternehmensgruppe als berichtspflichtig benannten Einheit im Ausland eingereicht wurde. Auch wenn in vielen Fällen die oberste Muttergesellschaft die Einreichung des Mindeststeuerberichts im Namen der Unternehmensgruppe wahrnehmen wird, sind Konstellationen denkbar, in denen eine andere Geschäftseinheit besser geeignet ist, um diese Aufgabe zu übernehmen. Aus diesem Grund soll die Unternehmensgruppe eine andere Geschäftseinheit mit der Erstellung und Einreichung des Mindeststeuerberichts beauftragen können (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 8.1.2, Rz 10).
Die Verpflichtung der inländischen Geschäftseinheiten entfällt erst im Zeitpunkt des ta...