MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 69 Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 130
Zu § 69 (Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit)
Zu Abs. 1
Gemäß § 69 Abs. 1 soll jede inländische Geschäftseinheit verpflichtet sein, beim Finanzamt für Großbetriebe einen Mindeststeuerbericht einzureichen.
Die Belegenheit von inländischen Geschäftseinheiten richtet sich nach § 5. Folglich soll eine staatenlose Geschäftseinheit, beispielsweise eine transparente Einheit (§ 2 Z 12), die keine oberste Muttergesellschaft ist, den Mindeststeuerbericht nicht einreichen müssen, weil sie nicht in Österreich gelegen ist. Allerdings sollen die in Österreich gelegenen Geschäftseinheiten, die Eigentümer der transparenten Einheit sind, verpflichtet sein, einen Mindeststeuerbericht einzureichen. Ist hingegen die transparente Einheit die oberste Muttergesellschaft oder muss sie die PES anwenden, gilt sie gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 als in dem Steuerhoheitsgebiet ansässig, in dem sie gegründet wurde. Daher wäre sie verpflichtet, in Österreich einen Mindeststeuerbericht einzureichen, wenn Österreich ihr Gründungsstaa...