MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 68 Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen von Investmenteinheiten
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 128
Zu § 68 (Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen von Investmenteinheiten)
§ 68 soll ein Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen von Investmenteinheiten iSd § 2 Z 30 (Investmentfonds, Immobilieninvestmentvehikel und Versicherungsinvestmenteinheit) enthalten (sog. Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen), sofern die niedrig besteuerten erwirtschafteten Erträge innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren ausgeschüttet und vom gruppenzugehörigen Gesellschafter mindestens zum Mindeststeuersatz besteuert werden; dadurch soll das Anfallen eines Ergänzungssteuerbetrages vermieden werden können (vgl. Verwaltungsleitlinien des Inclusive Framework zur Administration der GloBE-Mustervorschriften vom , Pkt. 3.1, Rz 8). Die Bestimmung soll Art. 43 der Richtlinie umsetzen, der auf Art. 7.6 der GloBE-Mustervorschriften basiert.
Zu Abs. 1
Das Wahlrecht soll von der erklärungspflichtigen Geschäftseinheit ausgeübt werden und soll für gruppenzugehörige Gesellschafter von Investmenteinheiten gelten, sofern es sich bei diesen Gesellschaftern nicht selbst um Investmenteinheiten hand...