MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 64 Abzugsfähige Dividenden bei einer obersten Muttergesellschaft
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 123
Zu § 64 (Abzugsfähige Dividenden bei einer obersten Muttergesellschaft)
§ 64 enthält Sondervorschriften für oberste Muttergesellschaften, die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegen. Die Bestimmung setzt Art. 39 der Richtlinie um, der auf Art. 7.2 der GloBE-Mustervorschriften basiert. Transparente oberste Muttergesellschaften und intransparente oberste Muttergesellschaften, die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegen, sind insoweit vergleichbar, als die Besteuerung der von ihnen erwirtschafteten Einkünfte im Ergebnis auf Ebene der Gesellschafter erfolgt. § 64 ist daher systematisch in weiten Teilen ähnlich wie § 63 geregelt.
Da § 64 intransparente oberste Muttergesellschaften betrifft, soll jedoch insoweit abweichend von § 63 Abs. 2 keine Sonderregelung für Verluste vorgesehen werden. Verluste sind daher auch bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinnes oder -Verlusts der obersten Muttergesellschaft zu berücksichtigen, wenn diese einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegt (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 7.2, Rz 37).
Zu Abs. 1
Abs. 1 regelt – weitgehend verg...