MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 63 Oberste Muttergesellschaft als transparente Einheit
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 122
Zu § 63 (Oberste Muttergesellschaft als transparente Einheit)
§ 63 soll in Umsetzung von Art. 38 der Richtlinie, der auf Art. 7.1 der GloBE-Mustervorschriften basiert, Sondervorschriften für transparente Einheiten normieren, die oberste Muttergesellschaften einer Unternehmensgruppe sind. Grundsätzlich sehen die Vorschriften zur Zurechnung der Gewinne und Verluste (§ 36) sowie der erfassten Steuern (§ 44) bei transparenten Einheiten vor, dass diese entweder dem gruppenzugehörigen Gesellschafter oder der Betriebsstätte zugerechnet werden sollen. Ist die oberste Muttergesellschaft jedoch selbst eine transparente Einheit, soll diese Zurechnungslogik nicht zur Anwendung kommen, weil ihre Gesellschafter nicht zur Unternehmensgruppe gehören.
Stattdessen soll § 63 im Wesentlichen eine Kürzung des Mindeststeuer-Gewinnes der obersten Muttergesellschaft um jene Teile vorsehen, die bei den Gesellschaftern einer Besteuerung über dem Mindeststeuersatz unterliegen.
Zu Abs. 1
Abs. 1 soll drei jeweils eigenständige Regelungen zur Kürzung des Mindeststeuer-Gewinnes um den betragsmäßigen Anteil enthalten, der auf die betre...