MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 58 Anwendung des Schwellenwerts für Umsatzerlöse auf Zusammenschlüsse und Teilungen von Unternehmensgruppen
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 106
Zu § 58 (Anwendung des Schwellenwerts für Umsatzerlöse auf Zusammenschlüsse und Teilungen von Unternehmensgruppen)
§ 58 soll Sonderregelungen für die Anwendung und Ermittlung des in § 3 normierten Schwellenwertes für Umsatzerlöse im Falle von Zusammenschlüssen (Abs. 1 und Abs. 2) und Teilungen (Abs. 3) von (Teil-)Unternehmensgruppen vorsehen, wobei sowohl der „Zusammenschluss“ als auch die „Teilung“ in Abs. 4 für Zwecke dieses Bundesgesetzes gesetzlich definiert werden.
Abs. 1
Abs. 1 soll zunächst Regelungen für Konstellationen vorsehen, in denen sich mindestens zwei oder auch mehrere Unternehmensgruppen zu einer (neuen) Unternehmensgruppe zusammenschließen und in denen für die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmensgruppen in den Geschäftsjahren vor dem Zusammenschluss kein gemeinsamer Konzernabschluss – und folglich auch kein gemeinsamer konsolidierter Umsatz – besteht, weil für jede am Zusammenschluss beteiligte Unternehmensgruppe vor dem Zusammenschluss jeweils ein eigener Konzernabschluss erstellt wurde (vgl. GloBE- Kommentar Art. 6.1 Rz 20 f...