MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 55 Vereinfachte Berechnung anhand eines länderbezogenen Berichts (temporärer CbCR-Safe-Harbour)
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 103
Zu § 55 (Vereinfachte Berechnung anhand eines länderbezogenen Berichts)
Diese Bestimmung soll den temporären Country-by-Country Report-Safe-Harbour (temporärer CbCR-Safe-Harbour) umsetzen, der in den Verwaltungsleitlinien des Inclusive Framework beschrieben ist (vgl. OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS: Safe Harbours and Penalty Relief: Global Anti-Base Erosion Rules [Pillar Two], Rz 9 ff).
Zu Abs. 1
Dieser Absatz soll für Geschäftsjahre, die vor dem beginnen und vor dem enden (Übergangszeitraum), für Zwecke des De-minimis-Tests, des Effektivsteuersatz-Tests und des Routinegewinn-Tests (§ 52 Abs. 1 Z 2) eine vereinfachte Berechnung vorsehen (temporärer CbCR-Safe-Harbour), bei der die im jeweiligen länderbezogenen Bericht (CbCR) für die betroffenen Geschäftseinheiten auszuweisenden Werte als Ausgangspunkt für die Berechnung herangezogen werden können. Relevant für die Berechnung sind somit die Werte, die im Einklang mit den CbCR-Vorschriften des Steuerhoheitsgebiets, in dem der länderbezogene Bericht eingereicht wurde, im betreffenden ...