MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 54 Vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 102
Zu § 54 (Vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten)
Diese Bestimmung soll Unternehmensgruppen administrative Erleichterungen hinsichtlich unwesentlicher Geschäftseinheiten gewähren, indem sie für Zwecke des Safe-Harbour nach § 52 Abs. 1 Z 2 eine vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten vorsieht (vgl. zur vereinfachten Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten als Teil einer permanenten Safe-Harbour-Regelung: Inclusive Framework on BEPS, Safe Harbours and Penalty Relief: Global Anti-Base Erosion Rules (Pillar Two), Rz 75 ff).
Auf Antrag der Unternehmensgruppe soll bei den Berechnungen für Zwecke des De-minimis Tests, des Effektivsteuersatz-Tests oder des Routinegewinn-Tests (§ 52 Abs. 1 Z 2) hinsichtlich unwesentlicher Geschäftseinheiten eine vereinfachte Berechnung ihrer Mindeststeuer-Umsatzerlöse, ihres Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts und ihrer angepassten erfassten Steuern erfolgen. Wird keiner der angeführten Tests erfüllt und ist daher kein Safe-Harbour nach § 52 Abs. 1 Z 2 zu gewähren, hat die Ermittlung von Effektivsteuersatz und Ergänzun...