MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 53 NES-Safe-Harbour
ErlRV 2322 BlgNR 27.GP 102
Zu § 53 (NES-Safe-Harbour)
§ 53 soll den sog. Qualified Domestic Minimum Top-up Tax-Safe Harbour (QDMTT-Safe Harbour), der in den vom Inclusive Framework am angenommenen Verwaltungsleitlinien in Pkt. 5.1 QDMTT Safe Harbour beschrieben ist, als „NES-Safe-Harbour“ umsetzen.
Zu Abs. 1 bis 4
Absatz 1 soll festlegen, dass der Ergänzungssteuerbetrag für ein Steuerhoheitsgebiet auf Antrag der Unternehmensgruppe auf null reduziert wird, wenn für das betreffende Geschäftsjahr im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet eine anerkannte NES-Regelung in Geltung steht, die den NES-Rechnungslegungsstandard, den NES-Konsistenzstandard und den NES-Verwaltungsstandard erfüllt. Die Definitionen der angeführten Standards sind in den Absätzen 2 bis 4 enthalten. Hinsichtlich des NES-Rechnungslegungsstandards ist wesentlich, dass dieser nur dann erfüllt sein kann, wenn das jeweilige Steuerhoheitsgebiet eine Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinnes oder -Verlustes für sämtliche Geschäftseinheiten entweder auf Grundlage des Konzernrechnungslegungsstandards (Abs. 2 Z 1) oder eines nationalen Rechnungslegungsstandards (Abs. 2 Z 2 und Abs. 3) ohne Wahlmöglichkeit ...