MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 47 Ermittlung des Ergänzungssteuerbetrages
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 88
Zu § 47 (Ermittlung des Ergänzungssteuerbetrages)
§ 47 soll Art. 27 der Richtlinie bzw. Art. 5.2 und 5.1.1 (staatenlose Einheiten) der GloBE-Mustervorschriften umsetzen und die Ermittlung des Ergänzungssteuerbetrages regeln.
Zu Abs. 1
Liegt der Effektivsteuersatz eines Steuerhoheitsgebiets, in dem Geschäftseinheiten gelegen sind, für ein Geschäftsjahr unter dem Mindeststeuersatz (15 %), soll die Unternehmensgruppe zunächst den Ergänzungssteuerbetrag auf Steuerhoheitsgebietsebene gemäß Abs. 4 ermitteln. Darüber hinaus soll gemäß Abs. 5 eine Zuordnung des gesamten Ergänzungssteuerbetrages zu jeder Geschäftseinheit erfolgen. In diese Berechnung sollen allerdings nur jene Geschäftseinheiten miteinbezogen werden, die Mindeststeuer-Gewinne aufweisen, und in die Berechnung des Mindeststeuer-Nettogewinns dieses Steuerhoheitsgebiets einbezogen wurden.
Zu Abs. 2
Der Ergänzungssteuersatz für ein Steuerhoheitsgebiet für ein Geschäftsjahr soll der positiven Differenz zwischen dem Mindeststeuersatz (15 %) und dem (niedrigeren) Effektivsteuersatz gemäß § 46 Abs. 1 in Prozentpunkten entsprechen. Aufgrund des Vortragsmechanismus gemäß...