MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 46 Ermittlung des Effektivsteuersatzes einer Unternehmensgruppefür ein Steuerhoheitsgebiet
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 87
Zu § 46 (Ermittlung des Effektivsteuersatzes einer Unternehmensgruppe für ein Steuerhoheitsgebiet)
§ 46 soll Art. 26 der Richtlinie bzw. Art. 5.1 der GloBE-Mustervorschriften umsetzen und die Ermittlung des Effektivsteuersatzes regeln.
Zu Abs. 1
Der Effektivsteuersatz einer Unternehmensgruppe soll für jedes Geschäftsjahr und jedes Steuerhoheitsgebiet durch Division des Gesamtbetrages der angepassten erfassten Steuern sämtlicher Geschäftseinheiten im selben Steuerhoheitsgebiet durch den Mindeststeuer-Nettogewinn sämtlicher Geschäftseinheiten in diesem Steuerhoheitsgebiet berechnet werden. Das Ergebnis soll bis zur vierten Kommastelle gerundet werden (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 5.1.1, Rz 3). Die Berechnung soll auf Steuerhoheitsgebietsebene erfolgen, indem alle Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe im selben Steuerhoheitsgebiet miteinbezogen werden („jurisdictional blending“).
Von dieser Berechnungsmethodik bestehen drei Ausnahmen:
Die erste Ausnahme betrifft Investmenteinheiten und soll in Abs. 3 geregelt werden.
Die zweite Ausnahme betrifft im Minderheitseigentum eine...