MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 41 Zusätzlicher Ergänzungssteuerbetrag bei fehlendem Mindeststeuer-Nettogewinn
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP
Zu § 41 (Zusätzlicher Ergänzungssteuerbetrag bei fehlendem Mindeststeuer-Nettogewinn)
Grundsätzlich soll nach der Systematik des Mindestbesteuerungsgesetzes ein Ergänzungssteuerbetrag für ein Steuerhoheitsgebiet gemäß § 47 nur dann anfallen, wenn auch ein Mindeststeuer-Nettogewinn in diesem Steuerhoheitsgebiet vorliegt (vgl. dazu die Erläuterungen zu § 47). Die in § 41 vorgesehene Sondervorschrift soll jedoch abweichend davon unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Ergänzungssteuerbetrag auch bei einem fehlenden Mindeststeuer-Nettogewinn vorsehen. Mit dieser Regelung soll Art. 21.5 der Richtlinie umgesetzt werden, der wiederum auf Art. 4.1.5 der GloBE-Mustervorschriften basiert.
Zur Vermeidung eines zusätzlichen Ergänzungssteuerbetrages in einem „Verlustjahr“ soll jedoch in Umsetzung von Pkt. 2.7 der vom Inclusive Framework am angenommenen Verwaltungsleitlinien zur Administration der GloBE-Mustervorschriften ein Wahlrecht geschaffen [Ende Seite 75] werden, nach dem dieser Betrag in Folgejahre vorgetragen werden kann (sog. „excess negative tax expense carr...