MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 33 Behandlung von zusätzlichem Kernkapital
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 66
Zu § 33 (Behandlung von zusätzlichem Kernkapital)
§ 33 normiert die Berücksichtigung von Aufwendungen bzw. Erträgen aus zusätzlichem Kernkapital unabhängig von der Erfassung im Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag für Zwecke der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinnes oder -Verlustes. Mit dieser Bestimmung wird Art. 16 Abs. 11 der Richtlinie umgesetzt, der auf Art. . der GloBE-Mustervorschriften basiert. Es soll verhindert werden, dass durch die steuerliche Behandlung als Fremdkapital in verschiedenen Steuerhoheitsgebieten eine dauerhafte Abweichung zwischen Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag und steuerlichem Ergebnis entsteht (vgl. GloBE-Kommentar Art. ., Rz 143). Die Regelung geht § 30 vor.
Zu Abs. 1
Abs. 1 regelt die Verminderung des Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrages für die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinnes um Ausschüttungen auf von der Geschäftseinheit begebenes zusätzliches Kernkapital. Die Verminderung greift nur, wenn die Ausschüttung nicht bereits bei der Ermittlung des Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrages als Aufwand berücksichtigt wurde.
Zu Abs. 2
Abs. 2 regelt die Erhöhun...