MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 31 Wahlrecht zur Anwendung von Konsolidierungsgrundsätzen
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 64
Zu § 31 (Wahlrecht zur Anwendung von Konsolidierungsgrundsätzen)
§ 31 sieht ein Wahlrecht zur Anwendung von Konsolidierungsgrundsätzen für gruppeninterne Geschäftsvorfälle im selben Steuerhoheitsgebiet vor. Mit dieser Bestimmung wird Art. 16 Abs. 9 der Richtlinie umgesetzt, der auf Art. 3.2.8 der GloBE-Mustervorschriften basiert. Dadurch sollen Geschäftsvorfälle zwischen Geschäftseinheiten, die in einem steuerlichen Organkreis oder Gruppenbesteuerungssystem sind, in dem für nationale Steuerzwecke eine Konsolidierung der gruppeninternen Geschäftsvorfälle erfolgt, auch für Zwecke der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts konsolidiert werden können (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 3.2.8, Rz 133).
Zu Abs. 1
Das Wahlrecht zur Konsolidierung von Geschäftsvorfällen soll es ermöglichen, unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden, wenn gruppeninterne Geschäftsvorfälle nach nationalem Steuerrecht steuerneutral behandelt werden (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 3.2.8, Rz 133). Bei Ausübung des Wahlrechts sind Geschäftsvorteile entsprechend den Konsolidierungsgrundsätzen der obersten Muttergesellschaft bei der Ermitt...