MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 2 (Z 8) Begriffsbestimmungen
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 5
Zu § 2 (Begriffsbestimmungen)
Zu Z 8
Als „berichtspflichtige Geschäftseinheit“ soll eine Einheit bezeichnet werden, die einen Mindeststeuerbericht gemäß § 69 ff (Art. 44 der Richtlinie) abgibt.
Übersicht
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I. Berichtspflichtige Geschäftseinheit (§ 2 Z 8)
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§ 2 Z 8 definiert eine „berichtspflichtige Geschäftseinheit“ als eine Einheit, die einen Mindeststeuerbericht gem § 69–75 einzureichen hat.
Berichtspflichtige Geschäftseinheiten gem § 2 Z 8 können demnach sein:
jede einzelne in Österreich gelegene Geschäftseinheit, die den Mindeststeuerbericht nach § 69 Abs 1 einzureichen hat (inklusive in Österreich gelegene Geschäftseinheiten, die oberste Muttergesellschaft einer Mehrmüttergruppe iSd § 62 ist [§ 71 Abs 1]);
eine benannte örtliche Einheit gem § 69 Abs 2, die von den anderen in Österreich gelegenen Geschäftseinheiten als solche nominiert und dem Finanzamt für Großbetriebe formrichtig angezeigt wurde oder
eine ausländische Geschäftseinheit nach § 70.
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Der Begriff der berichtspflichtigen Geschäftseinheit gem § 2 Z 8 referenziert dabei immer auf die Berichtspflichten der § 69 ff. Dabei wird de...