MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 25 Wahlrecht für aktienbasierte Vergütungen
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 57
Zu § 25 (Wahlrecht für aktienbasierte Vergütungen)
§ 25 soll ein Wahlrecht für aktienbasierte Vergütungen bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinnes oder -Verlustes regeln. Mit dieser Bestimmung wird Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie umgesetzt, der auf Art. 3.2.2 der GloBE-Mustervorschriften basiert.
Zu Abs. 1
§ 25 Abs. 1 soll in jenen Fällen eine Wahlmöglichkeit vorsehen, in denen der zulässige Aufwandsbetrag in Hinblick auf aktienbasierte Vergütungen für lokale Steuerzwecke anders berechnet wird als für Zwecke der Rechnungslegung. Auf Antrag soll hierbei bei der Berechnung des Mindeststeuer-Gewinnes oder -Verlustes der unternehmensrechtlich ausgewiesene Betrag für aktienbasierte Vergütungen durch jenen Betrag ersetzt werden, der bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens der Geschäftseinheit im Belegenheitsstaat abgezogen werden darf. Durch die in § 25 vorgesehene Wahlmöglichkeit soll die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinnes oder -Verlustes in jenen Fällen an die lokalen Steuervorschriften angepasst werden, nach denen ein Betriebsausgabenabzug auf Grundlage des Aktienwerts zum Ausübungszeitpunkt der Opti...