MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 24 Wahlrecht zur Ausnahme von Sanierungsgewinnen
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 56
Zu § 24 (Wahlrecht zur Ausnahme von Sanierungsgewinnen)
§ 24 soll ein Wahlrecht zur Ausnahme von Sanierungsgewinnen bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinnes oder -Verlustes vorsehen. Die Bestimmung setzt Pkt. 2.4 der vom Inclusive Framework am angenommenen Verwaltungsleitlinien zur Administration der GloBE-Mustervorschriften um. Sanierungsgewinne unterliegen nach den nationalen Steuervorschriften zahlreicher Staaten häufig keiner oder nur einer teilweisen Besteuerung. Vor diesem Hintergrund soll § 24 Sanierungsgewinne aus der Mindeststeuer-Bemessungsgrundlage ausnehmen und dadurch die Erhebung einer Mindeststeuer auf Sanierungsgewinne ausschließen (vgl. Verwaltungsleitlinien des Inclusive Framework zur Administration der GloBE-Mustervorschriften vom , Pkt. 2.4, Rz 6). [Ende Seite 56]
Zu Abs. 1
Bei Ausübung des Wahlrechtes zur Ausnahme von Sanierungsgewinnen soll der Jahresüberschuss einer Geschäftseinheit um den Kürzungsbetrag gemäß Abs. 3 für im Jahresüberschuss enthaltene Sanierungsgewinne gemäß Abs. 2 vermindert werden.
Zu Abs. 2
Abs. 2 soll definieren, unter welchen Voraus...