MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 23 Korrekturposten Pensionsaufwand
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 56
Zu § 23 (Korrekturposten Pensionsaufwand)
§ 23 soll Regelungen betreffend Korrekturen für Pensionsaufwendungen im Zusammenhang mit auf Pensionsfonds (§ 2 Z 33) ausgelagerte Pensionsverpflichtungen enthalten. Mit dieser Bestimmung wird Art. 16 Abs. 1 lit. I der Richtlinie umgesetzt, der auf Art. 3.2.1. lit. I) der GloBE-Mustervorschriften basiert. Danach sollen Pensionsverbindlichkeiten insoweit als Aufwand bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinnes oder -Verlustes erfasst werden, als es sich bei diesen um während des Geschäftsjahres geleistete Beitragszahlungen an einen Pensionsfonds handelt. Internationaler Hintergrund für die Bemessung der jährlichen Pensionsverpflichtungen anhand der tatsächlich geleisteten Beiträge ist Folgender:
Zum einen ist die steuerliche Abzugsmöglichkeit von an Pensionsfonds ausgelagerte Pensionsverpflichtungen in zeitlicher Hinsicht im internationalen Vergleich typischerweise vom Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge abhängig (womit durch diese Regelung eine Anpassung an die innerstaatliche Berücksichtigung der Beiträge erfolgt).
Zum anderen sollen mit dieser Regelung Schwierigkeiten und mögliche...