MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 20 Asymmetrische Wechselkursgewinne oder Wechselkursverluste
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 50
Zu § 20 (Asymmetrische Wechselkursgewinne oder Wechselkursverluste)
§ 20 soll Regelungen betreffend die Anpassung asymmetrischer Wechselkursgewinne oder -Verluste bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinnes oder -Verlustes enthalten. Mit dieser Bestimmung wird Art. 16 Abs. 1 lit. e der Richtlinie umgesetzt, der auf Art. 3.2.1 lit. f der GloBE-Mustervorschriften basiert. Erfasst sein sollen asymmetrische Wechselkursgewinne, welche auf Unterschiede zwischen der funktionalen Währung für Zwecke der Rechnungslegung und jener für lokale Steuerzwecke zurückzuführen sind (z. B. wenn die steuerliche Gewinnermittlung in Euro erfolgt und der unternehmensrechtliche Jahresabschluss auf US-Dollar lautet). Sofern diese beiden funktionalen Währungen übereinstimmen, sollen keinen Anpassungen vorgenommen werden, sodass sonstige im Jahresabschluss enthaltene Wechselkursgewinne oder -Verluste bei der Berechnung der Mindeststeuer-Gewinne oder -Verluste berücksichtigt werden. Nach § 20 sollen daher zum einen Anpassungen vorgenommen werden, die sich unmittelbar aus der Abweichung der funktionalen Währung für Zwecke d...