MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 15 Anpassungen des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrages (Mindeststeuer-Mehr-Weniger-Rechnung)
2322 BlgNR 27. GP 45
Zu § 15 (Anpassungen des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrages)
§ 15 soll regeln, um welche Posten der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag bei der Berechnung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts einer Geschäftseinheit angepasst werden soll. Mit dieser Vorschrift werden die Art. 16 Abs. 2 bis 11 und die Art. 17 bis 19 der Richtlinie umgesetzt, die auf Art. 3.2 bis 3.5 der GloBE-Mustervorschriften basieren. Die Vorschrift enthält eine taxative Aufzählung von Posten, um die der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag erhöht oder vermindert werden soll. Durch diese Anpassungen soll der Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust einer Geschäftseinheit in Einklang mit dem im Rahmen eines typischen Körperschaftsteuersystems der meisten am Inclusive Framework teilnehmenden Steuerhoheitsgebiete berechneten steuerpflichtigen Gewinn gebracht werden. Gleichzeitig soll der Umfang der Korrekturen auf ein Minimum reduziert werden, sodass die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts für den Steuerpflichtigen sowie für die Finanzverwaltungen administrierbar bleibt (v...