MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 14 Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 43
Zu § 14 (Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust)
Zu § 14 Abs. 1
Abs. 1 erster Satz enthält die Definition des Mindeststeuer-Gewinns und des Mindeststeuer-Verlusts. Mit der Bestimmung wird Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie umgesetzt, der auf Art. 3.1.1 und 3.1.2 der GloBE-Mustervorschriften basiert. Sofern der Einzelabschluss einer Geschäftseinheit nach einem anderen Rechnungslegungsstandard als dem Konzernrechnungslegungsstandard erstellt wurde, können als Ausgangspunkt für die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder des Mindeststeuer-Verlusts grundsätzlich die sog. „Reporting Packages“ der Geschäftseinheit, in denen die Anpassungen vom lokalen Rechnungslegungsstandard auf den Konzernrechnungslegungsstandard enthalten sind, herangezogen werden. Der Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust beinhaltet allerdings alle Erträge und Aufwendungen der Geschäftseinheit, einschließlich solcher aus Geschäften mit anderen Gruppenmitgliedern (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 3.1.2, Rz 3), nach Berücksichtigung der Anpassungen des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrages gemäß § 15 (Mindeststeuer-Mehr-Weniger-Rechnung). Gegebenenfalls sind daher für...