MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 9 PES-Pflicht bei Vorliegen einer im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft in Österreich
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 30
Zu § 9 (PES-Pflicht bei Vorliegen einer im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft in Österreich)
Zu Abs. 1
Dieser Absatz soll Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie bzw. Art. 2.1.4. GloBE-Mustervorschriften umsetzen und verpflichtet in Österreich gelegene Muttergesellschaften, an denen gruppenfremde Eigentümer im Ausmaß von mehr als 20 % beteiligt sind, sog. im Teileigentum stehende Muttergesellschaften (Partially-Owned-Parent-Entity [POPE] iSd § 2 Z 22), die PES-Regelung anzuwenden. Wenn die im Teileigentum stehende Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar eine Eigenkapitalbeteiligung an einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Geschäftsjahres hält, hat sie die PES-Regelung auf die niedrig besteuerte Geschäftseinheit anzuwenden. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn eine in der Beteiligungskette weiter oben befindliche Muttergesellschaft grundsätzlich ebenfalls zur Anwendung der PES-Regelung verpflichtet ist (vgl. GloBE-Kommentar, Art. 2.1.4., Rz 21). Bei im Teileigentum stehenden Muttergesellschaften wird somit der anso...