MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 8 PES-Pflicht bei Vorliegen einer zwischengeschalteten Muttergesellschaft in Österreich
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 27
Zu § 8 (PES-Pflicht bei Vorliegen einer zwischengeschalteten Muttergesellschaft in Österreich)
Zu Abs. 1
Dieser Absatz soll Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie bzw. Art. 2.1.2. GloBE-Mustervorschriften umsetzen und legt fest unter welchen Voraussetzungen eine in Österreich gelegene zwischengeschaltete Muttergesellschaft (Intermediate Parent Entity (IPE), § 2 Z 20) zur Anwendung der PES-Regelung auf nicht in Österreich gelegene niedrig besteuerte Geschäftseinheiten verpflichtet ist.
Eine in Österreich gelegene zwischengeschaltete Muttergesellschaft unterliegt nur dann in Bezug auf eine niedrig besteuerte Geschäftseinheit in einem anderen Steuerhoheitsgebiet der PES, wenn nicht bereits die oberste Muttergesellschaft verpflichtet ist, eine anerkannte PES-Regelung auf die niedrig besteuerte Geschäftseinheit anzuwenden. Dies wird vor allem in zwei Fallgruppen gegeben sein:
Im Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft steht keine anerkannte PES-Regelung in Geltung.
Im Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft steht zwar eine anerkannte PES-Regelung ...