MinBestG | Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 7 PES-Pflicht bei Vorliegen einer obersten Muttergesellschaft in Österreich
ErlRV 2322 BlgNR 27. GP 26
Zu § 7 (PES-Pflicht bei Vorliegen einer obersten Muttergesellschaft in Österreich)
Zu Abs. 1
Dieser Absatz soll Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie bzw. Art. 2.1.1 GloBE-Mustervorschriften umsetzen, indem festgelegt wird, dass eine in Österreich gelegene oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe in Bezug auf die nicht in Österreich gelegenen niedrig besteuerten Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe der Primär-Ergänzungssteuer (PES) unterliegen soll. Die oberste Muttergesellschaft soll dabei durch Anwendung der PES-Regelung auf die im Ausland gelegenen niedrig besteuerten Geschäftseinheiten eine in den Steuerhoheitsgebieten der jeweiligen Geschäftseinheiten gegebene Niedrigbesteuerung ausgleichen. Auch auf niedrig besteuerte „staatenlose“ Geschäftseinheiten, das sind Geschäftseinheiten, die gemäß den Standortregeln in § 5 keinem bestimmten Steuerhoheitsgebiet zugeordnet werden, soll die PES-Regelung von der obersten Muttergesellschaft angewendet werden. Die Anwendung der PES-Regelung folgt grundsätzlich einem „Top-down-Ansatz“, d.h. die oberste Muttergesellscha...