VwGH vom 18.05.2004, 2003/05/0166
Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident DDr. Jakusch und die Hofräte Dr. Kail, Dr. Pallitsch, Dr. Waldstätten und Dr. Moritz als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Hofer, über die Beschwerde des Ing. Sebastian Enzinger in St. Margarethen bei Knittelfeld, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Radetzkystraße 8/1, gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom , Zl. FA7C-2-5.0 D/12-03/1, betreffend Einwendungen gegen die Erteilung einer veranstaltungsrechtlichen Betriebsstättengenehmigung für eine Motorsportanlage (mitbeteiligte Parteien: 1. Hans Dietrich, Höhenstraße 5, 2. Huberta Dietrich, Höhenstraße 5, beide 8724 Spielberg bei Knittelfeld), zu Recht erkannt:
Spruch
Der angefochtene Bescheides wird in seinem Spruchpunkt II wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.088,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Mit Schreiben vom stellten die mitbeteiligten Parteien bei der Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld den Antrag auf Genehmigung der "Errichtung einer Anlage für Verkehrssicherheitstraining im Sinne vom Befahren von naturbelassenem und speziell angelegtem Gelände".
Am führte die Behörde erster Instanz eine mündliche Verhandlung durch, bei der u.a. der Beschwerdeführer als Eigentümer von Grundstücken, die unmittelbar an die für das Projekt vorgesehenen Grundstücke grenzen, Einwendungen erhob. Diese bezogen sich auf ein ihm zustehendes Holzbringungsrecht, die Verschmutzung von Oberflächenwässern und eine unzumutbare Lärmbelästigung.
Nach Ergänzung der Einreichunterlagen durch die mitbeteiligten Parteien fand am eine weitere mündliche Verhandlung statt. Dabei erstattete der lärmtechnische Amtssachverständige folgendes Gutachten:
"Gegenstand der schalltechnischen Beurteilung sind Lärmimmissionen, die einerseits durch einem permanenten Trainingsbetrieb auf der geplanten Anlage und andererseits durch rennmäßige Veranstaltungen im Bereich dieser Anlage in der Nachbarschaft verursacht werden können.
Grundlagen für die schalltechnische Beurteilung sind das Einreichprojekt vom Februar 2002 mit der Ergänzung vom November 2002 für die Trainingsstrecke, für die Veranstaltungen mit einer Fotodokumentation und einem darin enthaltenen Lageplan im Maßstab 1 : 2000, in dem auch die geänderte Streckenführung und die Änderungen hinsichtlich der Zuschauerplätze sowie die sonstigen Einrichtungen (Parkplatz, Fahrerlager, etc.) eingetragen sind. Weitere Unterlagen bilden die fachspezifischen Normen und Richtlinien, insbesondere die Ö-Norm S 5004, S 5012, S 5021, die ÖAL-Richtlinien Nr. 3, 28 und 36, die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz sowie ein VDI-Bericht Nr. 1386/98 (Emissionsdaten und Beurteilung von Motorsportanlagen).
Befund:
Grundlagen der Beschreibung bilden auch die Befunde des bau- und sicherheitstechnischen ASV sowie des maschinentechnischen ASV.
In schalltechnischer Hinsicht wird dazu ergänzend angeführt:
a) Trainingsfahrten:
Für die vorgesehenen Trainingsfahrten wird eine Anzahl von 5 - 10 Motocross- bzw. Enduromaschinen angenommen. Für die Geländefahrzeuge ist eine Anzahl von 2 - 3 Autos in der Beurteilung berücksichtigt. Als Bezugszeitraum werden die 8 ungünstigsten aufeinanderfolgenden Stunden in den angegebenen Betriebszeiten herangezogen, wobei in diesem Zeitraum eine 25%ige Auslastung als Dauerbetrieb anzunehmen ist.
Für den Parkplatz wird eine Auslastung von 20 KFZ angenommen, die Zuseherplätze sind im Training als nicht relevant anzunehmen.
Für die Berechnung der zu erwartenden Lärmimmissionen wurden folgende Emissionswerte eingesetzt:
Motocross-Maschinen Schallleistungspegel Lw,A = 114 dB, bei 5 Maschinen gleichzeitig beträgt der Lw,A 121 dB.
Alle anderen Emissionsdaten (Enduro-Maschinen, Trialmaschinen und Geländefahrzeuge) weisen wesentlich niedrigere Emissionsdaten auf. Der Berechnung wird der höhere Emissionswert zugrunde gelegt, um den für die Nachbarn ungünstigsten Zustand darzustellen.
b) Rennbetrieb:
Beim Rennbetrieb ergeben sich im Sinne der Ausführungen im Projekt 4 maßgebende Bereiche, die wie folgt beschrieben werden:
I. Enduro-Maschinen: 150 Teilnehmer; 30 Minuten Training;
Start im Minutenabstand; 5 - 6 Runden; 2 Durchgänge
II. Motocross: 2 x 40 Teilnehmer; 10 - 30 Minuten plus
2 Runden Fahrtzeit; Pulkstart
III. Trial-Maschinen: 30 Teilnehmer, max. 10 gleichzeitig;
Geschicklichkeitsbewerb
IV. Geländewagen: 6 x 20 Teilnehmer; Trialfahrten und
Präsentation mit straßenzugelassenen Fahrzeugen.
Von diesen Veranstaltungen sind lediglich die Enduro- und
Motocrossbewerbe relevant, da aus den Trialbewerben und auch aus den Geländefahrzeugfahrten aufgrund der geringen Geschwindigkeiten keine besonderen Lärmimmissionen auftreten werden.
Die Emissionsdaten werden für Motocross-Anlagen bei 40 Teilnehmern mit einem Schallleistungspegel Lw,A = 130 dB eingesetzt. Für den Parkplatz wird eine Auslastung von 120 Fahrzeugen angenommen.
Bei Rennveranstaltungen ist auch mit Zuschauerreaktionen zu rechnen. Dazu wird aus der ÖNORM S 5012 ein Emissionswert pro Besucher von 70 dB angenommen. Für die Berechnung wurde am Zuschauerplatz 1 (im unmittelbaren Bereich des Schönberghofes) ein Gesamtschallleistungspegel von 99 dB, für den Zuschauerplatz 2 (südlich der Rennstrecke) ein Gesamtschallleistungspegel von 100 dB angenommen. Im Zuge des heutigen Verfahrens ergab sich jedoch, dass aus sicherheitstechnischen Gründen der südliche Zuschauerplatz nicht errichtet wird. In der Berechnung wirkt sich diese Tatsache jedoch nicht aus, so dass eine Änderung der folgenden Berechnung nicht erforderlich ist.
Nachbarschaft:
Für die Berechnung wurden insgesamt 4 Nachbarschaftspunkte ausgewählt. Zusätzlich wurden heute im Zuge der Verhandlung zusammen mit der veterinärfachlichen ASV für den Immissionsbereich der südlich gelegenen Wiese Grundst. 172/1 zwei weitere Messpunkte bestimmt. Diese sind:
IP 1: Wohnhaus Dietrich auf Grundstück 125/1, westliche Gebäudefront 2 m über Boden
IP 2: Wohnaus Scheiber auf Grundstück 125/2, westliche Gebäudefront 2 m über Boden
IP 3: Gasthof Enzingerhof auf Grundstück 32, westliche Gebäudefront 5 m Höhe
IP 4: Schönbergkirche auf Grundstück 25, westliche Gebäudefront 2 m Höhe
IP 5: Im Nahbereich der Startfläche, ca. 15 m vom südlichen Rand der Streckenführung auf Grundst. 172/1
IP 6: Auf Grst. 172/1 im Bereich der westlichen Begrenzung, rund 50 m von der Streckenführung entfernt.
Die Immissionspunkthöhe bei den beiden letzten Immissionspunkten wurde mit 1,5 m über Boden angenommen.
Die örtlichen Schallimmissionen im Bereich der Immissionsorte werden größtenteils durch die Geräusche aus dem A1-Ring bestimmt. In zeitlichen Ruhepausen sind entfernte Verkehrslärmimmissionen aus der Landesstraße sowie aus dem Schnellstraßenbereich hörbar, dazu kommen noch Naturgeräusche. Der Grundgeräuschpegel wurde im Bescheid der BH Knittelfeld für die Genehmigung des A1-Ringes mit 40 dB dargestellt. Dieser Grundgeräuschpegel wurde heute überprüft und brachte dasselbe Ergebnis. Ebenfalls wurden die Dauergeräusche ohne Betrieb des A1-Ringes messtechnisch erfasst und zeigten vergleichsweise ähnliche Werte, wie diese im Genehmigungsbescheid für den A1-Ring mit 50 dB dargestellt sind.
Für die Geräuschimmissionen aus dem A1-Ring wurden bei Veranstaltungen, die dem OSK-Reglement unterliegen, im Bereich des Wohnhauses Dietrich Immissionswerte von 66 - 67 dB angegeben. Am heutigen Tag wurde im Zuge einer Trainingsfahrt von ca. 20 Porschefahrzeugen eine Messung im Bereich Schönberghof durchgeführt und brachte diese Messung ein Ergebnis von 58 dB, für den LA,eq im Zeitraum von 5 Minuten. Die Ergebnisse im Bereich Schönberghof und im Bereich Wohnhaus Dietrich sind aufgrund der Lage der Immissionspunkte zum A1-Ring für alle Punkte anwendbar.
Ausgehend von den berechneten Immissionswerten bei Veranstaltungen am A1-Ring, die dem OSK-Reglement unterliegen, ergeben sich auf den beiden Immissionspunkten 5 und 6 Immissionsbelastungen durch den Ring von 60 - 69 dB mit Spitzen bis 79 dB. Dies trifft auch auf einen üblichen Trainingsbetrieb durch Tourenwagen und Motorräder zu.
Aus Veranstaltungen und Trainingsbetrieben am Ring, die nicht dem OSK-Reglement unterliegen, sind Werte von 70 - 79 dB als Dauergeräusch mit Spitzen bis 90 dB möglich.
Spezifische Schallimmissionen:
Die spezifischen Schallimmissionen, die durch den Trainingsbetrieb und durch den Rennbetrieb zu erwarten sind, wurden mit Hilfe eines computerunterstützten Rechenmodells ermittelt. Dabei wurden die Geländeverhältnisse, allfällige Reflexionen durch den nördlichen Waldgürtel, die Emissionsdaten für die beiden Betriebszustände, die Streckenführung sowie eine Mitwindsituation berücksichtigt. Die Berechnung erfolgte für einen Frequenzbereich von 500 Hz, wobei die höchsten Emissionsdaten eingesetzt wurden.
Ergebnisse:
Fundstelle(n):
IAAAE-56433