VwGH vom 25.05.2004, 2000/15/0185
Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Vizepräsident Dr. W. Pesendorfer und die Hofräte Dr. Sulyok, Dr. Fuchs, Dr. Zorn und Dr. Mairinger als Richter, im Beisein der Schriftführerin Dr. Reinisch, über die Beschwerde des Ing. D in T, vertreten durch Dr. Bernd Brunner, Rechtsanwalt in 3430 Tulln, Karlsgasse 12, gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Berufungssenat VIII) vom , Zl. RV/64-17/03/95, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für 1989 und 1990 sowie Sachbescheide Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für 1989 und 1990, zu Recht erkannt:
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 381,90 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Der Beschwerdeführer ermittelt den Gewinn für die von ihm geführte Tabak-Trafik nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid wurden anlässlich einer für die Jahre 1989 und 1990 durchgeführten Betriebsprüfung (Prüfungsbericht vom ) folgende Feststellungen getroffen:
"1. kalkulatorische Umsatzerhöhung lt. Tz 22
Unter Zugrundelegung der - nicht strittigen - Rohaufschläge auf die jeweiligen - um den betrieblichen und privaten Verbrauch gekürzten - WES-Gruppen wurden nachstehende Erlöse bzw. Erlösdifferenzen festgestellt:
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1989 | 1990 | |
in S | in S | |
kalk. Bruttoerlöse zu 0% | 9,002.272,00 | 9,401.979,00 |
kalk. Bruttoerlöse zu 10% | 3,603.340,00 | 3,432.136,00 |
kalk. Bruttoerlöse zu 20% | 15,757.691,00 | 14,516.126,00 |
kalk. Bruttoerlöse Kurzwaren | 342.521,00 | 319.543,00 |
kalk. Bruttoerlöse ohne Lotto/Toto lt. BP | 28,705.824,00 | 27,669.784,00 |
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Übertrag | 28,705.824,00 | 27,669.784,00 |
-"- -"- lt. Steuererklärung | 27,727.345,00 | 26,574.679,00 |
Differenz zu 'Idealerlösen' | 978. 479,00 | 1,095.105,00 |
-Schwund | -190.280,00 | -184.080,00 |
kalk. Differenz inkl. USt (ohne Lotto/Toto) | 788.199,00 | 911.025,00 |
-"- -"- gerundet | 789.000,00 | 912.000,00 |
davon USt | -131.500,00 | -152.000,00 |
kalk. Differenz ohne USt (ohne Lotto/Toto) | 657.500,00 | 760.000,00 |
Der vorangeführte Schwund (Bruttoerlös) wurde seitens der Betriebsprüfung in nachstehender Weise ermittelt: