SWK-Spezial Begleitende Kontrolle
1. Aufl. 2019
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S. 144XII. Beendigung
Beendigungsmöglichkeiten und -gründe der begleitenden Kontrolle
1. Beendigung der begleitenden Kontrolle durch den Unternehmer
1.1. Übersicht
Die Beendigung durch einen einzelnen Unternehmer oder sämtliche Unternehmer des Kontrollverbunds ist auf Antrag ohne Begründung jederzeit möglich, da die begleitende Kontrolle nicht verpflichtend ist, sondern auf einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Kontrollverbund und dem Finanzamt beruht.
Es ist davon auszugehen, dass auch der einzelne Unternehmer, der der begleitenden Kontrolle unterliegt und keinem Kontrollverbund angehört, die begleitende Kontrolle unter sinngemäßer Anwendung des § 153g Abs 2 BAO durch Antrag beenden kann, auch wenn der Wortlaut des § 153g Abs 1 und Abs 2 BAO nur auf Unternehmer des Kontrollverbunds Bezug nimmt.
1.2. Einschränkungen bei der Beendigung im Kontrollverbund
Auch einem einzelnen Unternehmer eines Kontrollverbunds ist es möglich, die begleitende Kontrolle auf Antrag ohne Begründung zu verlassen. Für die anderen Unternehmen des Kontrollverbunds bleibt in diesem Fall die begleitende Kontrolle grundsätzlich unverändert aufrecht. Einschränkungen sind für folgende Fälle vorgesehen:
Ist dieser einzelne Unternehmer allerdings Gruppenträger oder Mi...