SWK-Spezial Begleitende Kontrolle
1. Aufl. 2019
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S. 131X. Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten während der begleitenden Kontrolle
1. Erweiterte abgabenrechtliche Offenlegungspflicht
1.1. Übersicht
Die Rechte und Pflichten, die den Unternehmer während der begleitenden Kontrolle, somit ab Rechtskraft des über die begleitende Kontrolle absprechenden Bescheides bis zur Beendigung der begleitenden Kontrolle treffen, werden in § 153f BAO geregelt.
Ergänzend zu den kraft anderer Gesetzesbestimmungen bestehenden Offenlegungspflichten (insbesondere § 119 ff BAO iVm mit den jeweiligen Bestimmungen zu den Erklärungspflichten in den Materiengesetzen, zB § 21 KStG, § 21 UStG) haben teilnehmende Unternehmer gemäß § 153f Abs 1 BAO im Rahmen der begleitenden Kontrolle
jene Umstände unaufgefordert vor Abgabe der Abgabenerklärungen offenzulegen,
hinsichtlich derer ein ernsthaftes Risiko einer abweichenden Beurteilung durch das Finanzamt besteht,
wenn sie nicht unwesentliche Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis haben können.
In den Gesetzesmaterialien wird diese Verpflichtung als erweiterte Offenlegungspflicht bezeichnet. Demnach sind bereits vor Abgabe der Abgabenerklärungen Sachverhalte offenzulegen, wenn ein ernsthaftes Risiko vorliegt, dass diese durch die Finanzverwaltung abweichend beurteilt werden und...