SWK-Spezial Begleitende Kontrolle
1. Aufl. 2019
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S. 117VIII. Beurteilungskriterien und Schritte der Finanzbehörde
Prüfung bei Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung
1. Allgemeines
Um in das Regime der begleitenden Kontrolle zu gelangen, müssen sowohl der Antragsteller als auch die mit diesem verbundenen Unternehmen einige Kriterien erfüllen. Der Sinn dieser Vorgehensweise ist darin zu sehen, dass die begleitende Kontrolle auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen dem Unternehmer und der Abgabenverwaltung aufgebaut ist. Das Vertrauen der Abgabenverwaltung in einen bestimmten Unternehmer gründet sich vor allem in dessen belegbarem Umgang mit ebendieser in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung. Die objektivierte Begründbarkeit des Vertrauens der Abgabenverwaltung in einen bestimmten Unternehmer ist also der Sinn und Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Antrags auf begleitende Kontrolle.
2. Prüfungsablauf
Abbildung 10: Prozess bis zum finalen Bescheid
2.1. Vor der Antragstellung
Noch vor der Stellung eines Antrags auf begleitende Kontrolle ist ein Steuerkontrollsystem einzurichten. Darüber muss gemäß § 153b Abs 4 Z 4 BAO ein Gutachten vorliegen. Das Gutachten ist im Verfahren via FinanzOnline gleichzeitig mit der Antragstellung an das Fina...