SWK-Spezial Begleitende Kontrolle
1. Aufl. 2019
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S. 76VI. Implementierung eines Steuerkontrollsystems
Anforderungen und Ausgestaltung eines Steuerkontrollsystems
1. Definition
Gemäß § 153b Abs 6 BAO umfasst das Steuerkontrollsystem (SKS) „die Summe aller Maßnahmen (Prozesse und Prozessschritte), die gewährleisten, dass die Besteuerungsgrundlagen für die jeweilige Abgabenart in der richtigen Höhe ausgewiesen und die darauf entfallenden Steuern termingerecht und in der richtigen Höhe abgeführt werden“. Diese abstrakte Formulierung soll sicherstellen, dass das konkrete SKS auf die tatsächlichen Risiken bzw Prozess(-schritte) des jeweiligen Unternehmens Bezug nimmt und somit ein realistisches Bild dieses Unternehmens wiedergibt.
Durch § 153b Abs 7 BAO wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, die Systematik, nach der bei der Erstellung des Gutachtens des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters über das SKS vorzugehen ist, im Detail festzulegen. Ebenso werden der Aufbau und die erforderlichen Mindestinhalte des Gutachtens des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters (§ 153b Abs 4 Z 4 BAO) einer Regelung durch die Verordnung überlassen. Die SKS-Prüfungsverordnung (SKS-PV) führt die Vorgaben der § 153b Abs 4 Z 4, 153b Abs 6 und 153f Abs 5 BAO näher aus.
2. Grundelemente des Steuerkontrollsystems
2.1. Mindestinhalte
§ 3 SKS-PV definiert die konkreten i...