SWK-Spezial Begleitende Kontrolle
1. Aufl. 2019
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S. 4I. Einleitung und Überblick
Die Grundlagen der begleitenden Kontrolle
1. Die begleitende Kontrolle als Alternative zur Außenprüfung
Das Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 enthält im Kapitel „Finanzen und Steuern“, Unterkapitel „Vereinfachung und moderne Services“ die Forderung nach einem „Ausbau der begleitenden Kontrolle zwischen Unternehmen und Betriebsprüfung basierend auf Vertrauen und Transparenz“. Diese Forderung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62) in der BAO umgesetzt. Die Umsetzung erfolgte innerhalb des 4. Abschnitts „Allgemeine Bestimmungen über die Erhebung der Abgaben“ im Kapitel D „Befugnisse der Abgabenbehörden“ in einem eigenen Unterabschnitt „2a. Begleitende Kontrolle“ unmittelbar hinter dem Unterabschnitt „2. Außenprüfungen“.
Bereits aus der Systematik des Gesetzesaufbaus ergibt sich die Gleichrangigkeit der begleitenden Kontrolle im Verhältnis zur Außenprüfung. Ebenso spricht die Interpretation des Wortlauts des § 153a Satz 1 BAO für einen gleichwertigen Ersatz zweier Rechtsinstitute: „Anstelle einer Außenprüfung gemäß § 147 Abs. 1 ist auf Antrag eine begleitende Kontrolle durchzuführen“. Dieser Befund wird durch die Wortwahl der ErlRV des JStG ...