Handbuch Claim-Management
1. Aufl. 2012
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S. 6074. Projektschluss
Ein Bauprojekt ist in aller Regel auch nach Übernahme und Rechnungslegung bzw -zahlung nicht komplett abgeschlossen. Insbesondere können nach der Übergabe noch Mängel und Schäden zu Tage treten, für die der AN einzustehen hat.
Abb 104: Überblick Inhalte Kap 4.
Das folgende Kapitel widmet sich insbesondere dieser Phase des Bauprojekts und den dort auftretenden Problemen.
Gewährleistung
Der AN hat dem AG dafür einzustehen, dass das von ihm erbrachte Werk im Zeitpunkt der Übergabe die vertraglich bedungenen und die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat. Treitler befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Vertragspartner in der Gewährleistungsphase, insbesondere mit der Pflicht des AN zur Verbesserung des Werks und den Rechten des AG, in bestimmten Fällen die Minderung des Entgelts oder die Wandlung (= Aufhebung) des Vertrags zu verlangen. Darüber hinaus wird das Recht des AG auf Schadenersatz wegen Schlechtleistung und das Rechtsinstitut der Garantie behandelt.
Bankgarantien
Bei Bauprojekten ist es üblich, dass sich der AG seine Rechte für den Fall der Mangelhaftigkeit der Leistung des AN durch eine Bankgarantie absichern lässt. Das Sicherungsmittel der Bankgaran...